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BFH 25.5.2011, IX R 48/10
Wird ein unbebautes, bislang als Garten eines benachbarten Wohngrundstücks genutztes Grundstück veräußert, ohne dass der Steuerpflichtige seine Wohnung aufgibt, so ist diese Veräußerung nicht nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG privilegiert. In diesem Fall ist der Normzweck der Steuerbegünstigung, einen Umzug insbes. infolge eines Arbeitsplatzwechsels nicht zu erschweren, nicht erfüllt.
BFH 30.6.2011, VI R 37/09
Dem Arbeitnehmer fließt der geldwerte Vorteil in Form verbilligter Arbeitnehmeraktien in dem Zeitpunkt zu, in dem er die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Aktien erlangt. Ein entsprechender Zufluss ist nicht gegeben, solange dem Arbeitnehmer eine Verfügung über die Aktien rechtlich unmöglich ist.
BFH 9.8.2011, VIII R 13/08
Der mit dem Kaufpreis einer Kassenarztpraxis abgegoltene Praxiswert umfasst den Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt grundsätzlich untrennbar. Der Praxiserwerber schafft sich daher kein gesondertes immaterielles Wirtschaftsgut "Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung" an.
BFH 12.7.2011, VII R 69/10
Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die Finanzbehörde zuständig, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, um dessen Verwirklichung gestritten wird, festgesetzt hat. Nachträgliche Änderungen der die örtliche Zuständigkeit für die Besteuerung begründenden Umstände - hier: Wohnsitzwechsel des Steuerpflichtigen - führen nicht zu einem Wechsel jener Zuständigkeit.
BFH 30.6.2011, VI R 80/10
Ein Vorteil wird "für" eine Beschäftigung gewährt, wenn er mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird und sich die Leistung im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist; nicht aber wenn der Vorteil Entgelt für die Veräußerung eines Wirtschaftsgutes ist. Ob ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und -nehmer den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist oder nicht, ist nach dem wirtschaftlichen Gehalt des Lebenssachverhaltes zu würdigen.
BFH 30.6.2011, VI R 14/10
Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen für die krankheitsbedingte Unterbringung eines Angehörigen in einem Altenpflegeheim entstehen, stellen als Krankheitskosten eine außergewöhnliche Belastung i.S.d. § 33 EStG dar. Abziehbar sind neben den Pflegekosten auch die Kosten, die auf die Unterbringung und Verpflegung entfallen, soweit es sich hierbei um gegenüber der normalen Lebensführung entstehende Mehrkosten handelt.
BFH 29.6.2011, IX R 35/10
Nach dem auch für das Fördergebietsgesetz geltenden Begriff der Herstellung in § 255 Abs. 2 S. 1 HGB bedeutet Herstellen eines Wirtschaftsguts das Schaffen eines neuen, bisher nicht vorhandenen Wirtschaftsguts. Darunter ist - neben der Neu- oder Erst-Herstellung eines Wirtschaftsguts - auch die Zweitherstellung und die Funktions-/Wesensänderung jeweils vorhandener Wirtschaftsgüter zu verstehen.
BFH 22.6.2011, I R 7/10
Für ein vom Darlehensnehmer bei Abschluss des Kreditvertrags (hier: öffentlich gefördertes Darlehen) zu zahlendes "Bearbeitungsentgelt" ist kein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, wenn das Entgelt im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nicht (anteilig) zurückzuerstatten ist. Etwas anderes gilt, wenn das Darlehensverhältnis nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann und wenn konkrete Anhaltspunkte dafür fehlen, dass diese Kündigung in den Augen der Vertragsparteien mehr ist als nur eine theoretische Option.
BFH 9.6.2011, VI R 55/10 u.a.
Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben. Infolgedessen hält der BFH nicht mehr an seiner bisherigen Rechtsprechung fest und hat damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gem. § 8 Abs. 2 S. 3 EStG, das "Aufsplitten" der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen sind damit künftig entbehrlich.
FG Münster 12.4.2011, 1 K 3117/08 F
Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten i.S.v. § 42 AO liegt nicht vor, wenn anlässlich einer unentgeltlich vereinbarten Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung ausschließlich zugunsten des ausscheidenden Gesellschafters erfolgt. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt insbesondere nur dann vor, wenn die gewählte Gestaltung nach den Wertungen des Gesetzgebers, die den jeweils maßgeblichen steuerrechtlichen Vorschriften zu Grunde liegen, der Steuerumgehung dienen soll, ansonsten aber nicht.
FG Köln 16.6.2011, 10 K 4736/07
Eine Zusammenveranlagung mit der im Koma liegenden Ehefrau kommt nicht in Betracht, wenn der Ehemann bereits mit einer neuen Partnerin zusammenlebt und aus dieser Beziehung ein Kind hervorgegangen ist. Nach dem grundgesetzlichen Gebot der Einehe (Art. 6 GG) können bei einer Person nicht gleichzeitig zwei Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaften vorliegen.
BFH 9.6.2011, III R 28/09
Erzielt das Kind durch sein regelmäßiges Ausbildungsverhältnis keine Einkünfte, sind seine Aufwendungen für die vorübergehende, von seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Ausbildungsstätte entfernte Ausbildung nicht nach Reisekostengrundsätzen bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen. Miet- und Verpflegungsmehraufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung sind bereits durch den Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG abgegolten.
FG Düsseldorf 30.5.2011, 9 V 1474/11 A (F)
Es bestehen ernsthafte Zweifel, ob nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung weiterhin nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Das FG hat im vorliegenden Verfahren die Vollziehung eines entsprechenden Steuerbescheids ausgesetzt, da der BFH zwischenzeitlich die Revision in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren zugelassen hat und sowohl in der Literatur als auch von Richtern des BFH Bedenken gegen die Nichtberücksichtigung geäußert worden sind.
BFH 23.3.2011, X R 28/09
Die auf die Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen sind nicht ungekürzt abziehbar. Bei der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen des Wirtschaftsjahres 1998/1999 sind bei einer verfassungskonformen Auslegung des § 4 Abs. 4a EStG i.V.m. § 52 Abs. 11 S. 1 EStG Überentnahmen des Kalenderjahres 1998 nicht zu berücksichtigen.
BFH 12.5.2011, VI R 42/10
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat BFH entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses - bei hinreichender Aussicht auf Erfolg - unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Bisher hatte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur ausnahmsweise bei Rechtsstreiten mit existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
FG Köln 19.5.2011, 10 K 3762/07
Eigenprovisionen des gewerblichen Vermittlers von geschlossenen Immobilienfonds, der sich selbst an dem betreffenden Immobilienfonds beteiligt, mindern dessen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung und führen bei ihm nicht zu zusätzlichen gewerblichen Einkünften. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die "Eigenprovisionen" keine besonderen Leistungen des Steuerpflichtigen entgelten sollten, die über seine bloße Beteiligung am geschlossenen Fonds hinausgehen.
BFH 14.4.2011, VI R 24/10
Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer privaten Gruppenkrankenversicherung sind Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn dieser einen eigenen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Versicherer erlangt. Beiträge für eine Krankenversicherung der Arbeitnehmer können steuerfrei sein, wenn der Arbeitgeber nach einer zwischenstaatlichen Verwaltungsvereinbarung, die ihrerseits auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht, zur Leistung verpflichtet ist (§ 3 Nr. 62 Satz 1 Alt. 3 EStG).
BFH 8.2.2011, IX R 15/10
Der Gewinnanteil des Veräußerers einer relevanten GmbH-Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG ist preisbildender Bestandteil des veräußerten Anteils. Eventuelle Gewinnvorträge und Jahresüberschüsse mindern den Veräußerungsgewinn des Veräußerers nicht.
BFH 9.2.2011, I R 47/09
Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen, die gewerbliche Einkünfte aus den gesetzlich erlaubten Anlagen ihres Vermögens erzielen, sind auch mit diesen von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit. Da es sich um eine öffentlich-rechtliche Pflichtversicherungseinrichtung handelt, die nur gegenüber den bei ihr Pflichtversicherten Leistungen erbringen darf, ist die Steuerbefreiung auch nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen und den Wettbewerb zu verfälschen.
BFH 14.4.2011, VI R 8/10
Aufwendungen wegen Pflegebedürftigkeit sind nur insoweit als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, als die Pflegekosten die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und das aus einer ergänzenden Pflegekrankenversicherung bezogene Pflege(tage)geld übersteigen. Deshalb sind Vorteile oder Kostenerstattungen, die der Steuerpflichtige als Ausgleich für die eingetretene Belastung erhält, belastungsmindernd anzurechnen.
BFH 27.1.2011, III R 45/09
Besitzt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer einen Aufenthaltstitel, der nicht kraft Gesetzes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, so hat er nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn ihm die Erwerbstätigkeit tatsächlich erlaubt worden ist. Dazu müssen die weiteren Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG erfüllt sein.
BFH 9.3.2011, IX R 72/04 u.a.
Der BFH hat in zwei Revisionsverfahren über die Auslegung einer Norm zur sog. Mindestbesteuerung entschieden, die er ursprünglich als unverständlich beurteilt und deshalb wegen Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarkeit dem BVerfG vorgelegt hatte. Das BVerfG hat den Vorlagebeschluss des BFH als unzulässig verworfen, so dass der BFH nun zur Anwendung der Vorschrift verpflichtet war.
BFH 26.1.2011, IX R 20/10
Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt. Nach seinem Zweck ist § 34 Abs. 1 EStG trotz Zuflusses in zwei Veranlagungszeiträumen auch dann anwendbar, wenn der Steuerpflichtige nur eine geringfügige Teilleistung erhalten hat und die ganz überwiegende Hauptentschädigungsleistung in einem Betrag ausgezahlt wird.
BFH 9.3.2011, IX R 50/10
  Es spricht gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußert. Dies gilt auch, wenn er seine vermietete Immobilie in einem entsprechenden Zeitraum an eine die Vermietung fortführende gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) veräußert, an der er selbst beteiligt ist.
BFH 24.2.2011, VI R 21/10
Gelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i.S.d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Die auf die Lohneinkünfte zu zahlende Einkommensteuer ist demnach keine vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeit.
BFH 3.2.2011, VI R 66/09
Der Anspruch auf Tantiemen wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Etwas anderes gilt nur, soweit zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit vertraglich vereinbart ist.
BFH 9.2.2011, I R 71/10
Der BFH hat dem EuGH die Rechtsfrage vorgelegt, ob die Regelungen in § 34c EStG über die Anrechnung ausländischer Steuern auf die festgesetzte deutsche Einkommensteuer in Einklang mit den unionsrechtlichen Diskriminierungs- und Beschränkungsverboten steht.
BFH 24.2.2011, VI R 66/10
Die Dreimonatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG) findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung (Rechtsprechungsänderung). Der Abzug von Mehraufwendungen für die Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit ist nur bei einer längerfristigen vorübergehenden Tätigkeit "an derselben Tätigkeitsstätte" auf die ersten drei Monate beschränkt; die Tätigkeit auf einem Fahrzeug oder einem Schiff findet jedoch nicht in einer Tätigkeitsstätte in diesem Sinn statt.
BFH 24.2.2011, VI R 16/10
Mehraufwand, der auf einer behindertengerechten Gestaltung des individuellen Wohnumfelds beruht, steht stets so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwerts in Anbetracht der Gesamtumstände regelmäßig in den Hintergrund tritt. Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Behinderung auf einem nicht vorhersehbaren Ereignis beruht und deshalb ein schnelles Handeln geboten ist.
BFH 30.11.2010, VIII R 58/07
Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören bis zur Einführung der Abgeltungsteuer zum nichtsteuerbaren Bereich, auch wenn der Steuerpflichtige im Rahmen eines Anlagekonzepts durch häufigen Wechsel zwischen verschiedenen Fremdwährungsdarlehen einen Vorteil in Form von Zinsdifferenzen zu erwirtschaften sucht. Die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens stellt keine Anschaffung und die Tilgung eines solchen Darlehens stellt keine Veräußerung eines Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG dar.
BFH 26.1.2011, IX R 81/06
Die Anwendung des durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform mit Wirkung zum 1.8.1997 von 30 Mio. DM auf 15 Mio. DM herabgesetzten Höchstbetrags für außerordentliche Einkünfte auf eine Anteilsveräußerung im August 1997 verletzt nicht in unzulässiger Weise Vertrauensschutzinteressen des Veräußerers.
BFH 3.2.2011, VI R 4/10
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft auf bestehende oder künftige Entgeltansprüche, so fließen ihm insoweit keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu, als er dadurch eine tatsächliche Vermögenseinbuße erleidet. Etwas anderes gilt nur, wenn der verzichtende Gesellschafter den Erlass gewährt und dadurch eine (verdeckte) Einlage leistet; denn hierdurch erleidet er keine Vermögenseinbuße, sondern bewirkt eine Umschichtung seines Vermögens.
BFH 25.11.2010, III R 79/09
Kinderbetreuungskosten können nur von demjenigen abgezogen werden, der sie getragen hat; § 4f EStG a.F. enthält insoweit weder besondere Zuordnungsregeln noch ein Zuordnungswahlrecht. Wenn von den zusammen lebenden nicht verheirateten Eltern nur ein Elternteil den Vertrag mit der Kindertagesstätte abschließt und das Entgelt zahlt, dann kann dieses nicht dem anderen Elternteil unter dem Gesichtspunkt des abgekürzten Zahlungs- oder Vertragswegs als von ihm getragener Aufwand zugerechnet werden.
BFH 9.12.2010, VI R 57/08
Kosten für die behinderungsbedingte Unterbringung in einer sozial-therapeutischen Einrichtung können außergewöhnliche Belastungen sein. Ist das FG auf Grund eines von einem fachkundigen Arzt erstellten Gutachtens von der Notwendigkeit der Unterbringung überzeugt, bedarf es nicht mehr eines amtsärztlichen Attestes.
BFH 2.2.2011, VI R 15/10
Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort keine Werbungskosten. Es fehlt insoweit an der beruflichen Veranlassung der Fahrten.
BFH 9.12.2010, VI R 57/08
Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. Für die Qualifizierung einer Zahlung als Beitrag des Arbeitgebers i.S. des § 3 Nr. 63 EStG ist die versicherungsvertragliche Außenverpflichtung maßgeblich; es kommt dagegen nicht darauf an, wer die Versicherungsbeiträge finanziert, d.h. wer durch sie wirtschaftlich belastet wird.
BFH 15.12.2010, VIII R 50/09
Insolvenzverwalter werden nicht automatisch gewerbesteuerpflichtig, wenn sie mehrere qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen. Damit gab der BFH die vom Reichsfinanzhof entwickelte sog. Vervielfältigungstheorie auf, nach der der Einsatz qualifizierter Mitarbeiter dem "Wesen des freien Berufs" widersprach und deshalb zur Annahme einer gewerblichen Tätigkeit und zur Gewerbesteuerpflicht führte.
BFH 22.12.2010, I R 58/10
Ermittlungen hinsichtlich eines Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 S. 1 u. 2 KStG 2002 erfolgen grundsätzlich stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt. Nachträgliche Wertveränderungen von Kaufpreisforderungen aus Anteilsverkäufen wegen Uneinbringlichkeit wirken deshalb gewinnmindernd auf den Veräußerungszeitpunkt zurück.
BFH 7.12.2010, IX R 40/09
Die verlustbringende Veräußerung eines im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteils an einen Mitgesellschafter ist nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil der Veräußerer im engen zeitlichen Zusammenhang von einem anderen Mitgesellschafter dessen in gleicher Höhe bestehenden Gesellschaftsanteil an derselben Gesellschaft erwirbt. Vielmehr ändert sich durch den erneuten Anteilserwerb die steuerrechtliche Ausgangslage.
BFH 20.10.2010, I R 117/08
Grundsätzlich führt zwar jede Vermögensübertragung einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter zu Kapitaleinnahmen. Teilt allerdings eine US-amerikanische KG ihren Anteilseignern im Wege eines sog. Spin-offs Aktien ihrer ebenfalls US-amerikanischen Tochtergesellschaft zu, so führt dies bei einem inländischen Anteilseigner nur dann zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag, wenn sich die Zuteilung nach US-amerikanischem Handels- und Gesellschaftsrecht als Gewinnverteilung - und nicht als Kapitalrückzahlung - darstellt.
BFH 17.11.2010, I R 83/09
In der Einräumung einer Option ist nach BFH-Rechtsprechung eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung zu sehen, die losgelöst von dem nachfolgenden (Rück-) Übertragungsgeschäft zu beurteilen ist. Verpflichtet sich ein Kraftfahrzeughändler dazu, verkaufte Kraftfahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen und erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen.
BFH 16.12.10, VI R 43/10
Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG abgezogen werden. Damit hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, dass eine solche medizinische Maßnahme nicht als Heilbehandlung anzusehen sei.
BFH 16.12.2010, III R 16/08
Beantragt das Kind die Auszahlung des Kindergeldes an sich, weil der Kindergeldberechtigte keinen laufenden Unterhalt zahlt, ist die Abzweigung an das Kind in der Regel die allein ermessensgerechte Entscheidung. Wird der Kindergeldberechtigte rückwirkend zur Zahlung von Unterhalt verurteilt und beantragt deshalb rückwirkend Kindergeld, ist der rückwirkend gezahlte Unterhalt aber bei der Entscheidung über den gleichzeitig gestellten Antrag des Kindes auf Abzweigung zu berücksichtigen; im Einspruchsverfahren ist dann ggf. eine neue Ermessensentscheidung zu treffen.
BFH 16.12.2010, VI R 27/10
Nach § 3b Abs. 1 EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass die Zuschläge neben dem Grundlohn geleistet werden; sie dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sein (Abgrenzung zu VI R 16/08).
BFH 15.9.2010, X R 10/09
Allein die verspätete Überweisung von Versorgungsleistungen rechtfertigt nicht den Schluss, die Parteien hätten ihren vertraglichen Pflichten insgesamt nicht mehr nachkommen wollen. Die Art und Weise der Zahlung ist nur eines von mehreren Kriterien und kann für sich allein betrachtet nicht den Ausschlag für oder gegen die Anerkennung des Versorgungsvertrages geben.
BFH 11.11.10, VI R 41/10 u.a.
Anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen hat der BFH erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und bedingt steuerfreiem Sachlohn aufgestellt. Demnach liegen Sachbezüge auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden. Seine bisher anders lautende Rechtsprechung hat der BFH ausdrücklich aufgegeben.
BFH 18.8.2010, X R 55/09
Bei einem Vermögensübernehmer, der das überlassene Vermögen in nicht ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter umschichtet, sind die wiederkehrenden Leistungen an den Vermögensübergeber auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Beteiligten die geschuldeten Versorgungsleistungen an die Erträge der neu erworbenen Vermögensgegenstände anpassen. Steuerrechtlich ist davon auszugehen, dass den Vertragsparteien in solchen Fällen der erforderliche Rechtsbindungswille fehlt.
BFH 7.12.2010, VIII R 54/07
Die nicht als Betriebsausgabe abziehbare Umsatzsteuer nach § 12 Nr. 3 EStG darf auch bei der ertragsteuerlichen Anwendung der sog. 1 %-Regelung nicht aus der Bemessungsgrundlage von 80 % des so ermittelten Wertes ermittelt werden. Maßstab ist vielmehr die nach umsatzsteuerrechtlichen Kriterien zu ermittelnde Umsatzsteuer.
BFH 13.10.2010, VI R 12/09
Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug sind nicht als Kosten für Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog. 1 %-Regelung einzubeziehen. Diese Flüssiggasanlagen stellen zudem auch kein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, dessen Nutzbarkeit getrennt von der Möglichkeit zum privaten Gebrauch des Fahrzeugs bewertet werden könnte.
BFH 25.11.2010, III R 111/07
Der Mehrbedarf, der Eltern für den Unterhalt eines auswärtig zu Ausbildungszwecken untergebrachten volljährigen Kindes entsteht, wird in ausreichendem Maße steuerlich berücksichtigt. Bei der Prüfung der Verfassungskonformität sind sowohl der Kinderfreibetrag als auch der ebenso für Kinder zu gewährende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nach § 32 Abs. 6 EStG einzubeziehen.
BFH 7.12.2010, IX R 48/07
Werden im Jahr 2005 aufgrund eines nach dem 15.12.2004 zustande gekommenen Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht Erbbauzinsen in einer Summe für die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts im Voraus geleistet, so liegt - in Abgrenzung zum BFH-Beschluss vom 7.12.2010 (Az.: IX R 70/07) - in der Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG keine Rückwirkung. Dabei ist für den Vertrauensschutz die Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag als maßgeblicher Zeitpunkt anzusehen.
BFH 26.8.2010, III R 21/08
Hat die Familienkasse das Kindergeld bereits an einen Elternteil ausgezahlt, so scheidet eine Abzweigung an den Sozialleistungsträger nach § 74 Abs. 1 S. 4 EStG aus. Dies gilt auch dann, wenn der Abzweigungsantrag noch vor der Zahlung gestellt worden ist.
BFH 7.12.2010, IX R 70/07
Der BFH hat das BVerfG angerufen, um eine Entscheidung darüber einzuholen, ob § 11 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG 2004 gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen auch dann auf den Zeitraum zu verteilen sind, für den sie geleistet werden, wenn sie im Jahr 2004, aber noch vor der Einbringung der Neuregelung in den Deutschen Bundestag am 27.10.2004 verbindlich vereinbart und gezahlt wurden. Der BFH hält die rückwirkende Einführung einer solchen Regelung für verfassungswidrig.
BFH 11.11.2010, VI R 17/09 u.a.
Zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen muss der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden. Der Nachweis kann vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden.
BFH 8.11.2010, I R 106/09
Die Pension, die der zwischenzeitlich in den USA ansässige ehemalige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer inländischen KG für seine frühere Geschäftsführertätigkeit bezieht, kann nach Art. 18 Abs. 1 DBA-USA 1989 a.F. unbeschadet des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Halbs. 2 EStG 1997 nur in den USA besteuert werden. § 50d Abs. 10 i.V.m. § 52 Abs. 59a S. 8 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2009 ändert daran nichts.
BFH 8.9.2010, I R 80/09
Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte muss gem. § 1a Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 EStG 2002 durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen werden. Für die Pflicht zur Vorlage einer sog. "Nullbescheinigung" spricht insbesondere, dass nach dem Gesetzeszweck die Vorlage der Bescheinigung nicht allein der Erleichterung der Berechnung der Einkünfte, sondern auch der Verhinderung der Inanspruchnahme ungerechtfertigter Steuervorteile dienen soll.
BFH 13.10.2010, VI R 38/09
Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar. Der Aufenthalt kann auch dann krankheitsbedingt sein, wenn keine zusätzlichen Pflegekosten entstanden sind und kein Merkzeichen "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis festgestellt ist.
BFH 15.9.2010, X R 33/08
Eine in der EU oder dem EWR ansässige gemeinnützige Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG kann unabhängig von einer inländischen Steuerpflicht Stipendien vergeben, die nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sind. Es muss lediglich nachgewiesen werden können, dass die Gemeinnützigkeitsanforderungen der §§ 51 ff. AO erfüllt sind.
BFH 21.10.2010, III R 5/09 u.a.
Der BFH hat dem EuGH zur Klärung gemeinschafts- bzw. unionsrechtlicher Fragen angerufen, die die Kindergeldberechtigung von vorübergehend in Deutschland beschäftigten EU-Staatsangehörigen betreffen. Der BFH ist der Ansicht, dass sich ein Anspruch auf deutsches Kindergeld aus Grundsätzen zur Auslegung des Gemeinschafts- bzw. Unionsrechts ergeben könnte, die der EuGH in seinem Urteil vom 20.5.2008 (C-352/06) aufgestellt hat.
BFH 22.9.2010, VI R 54/09 u.a.
Wird der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend mit der 1-Prozent-Regelung besteuert, so erhöht sich der so ermittelte Betrag um mtl. 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn das Fahrzeug auch dafür genutzt werden kann. Der BFH hält insoweit an seiner Rechtsprechung fest, dass diese 0,03-Prozent-Zuschlagsregelung in § 8 Abs. 2 S. 3 EStG nur einen Korrekturposten für abziehbare aber nicht entstandene Erwerbsaufwendungen darstellt.
BFH 15.7.2010, III R 89/09
Übernimmt der Jugendhilfeträger die Kosten des notwendigen Unterhalts für das - gegen den Willen des Kindergeldberechtigten - in einer betreuten Wohnform lebende volljährige Kind, sind die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 S. 1 und 4 EStG für eine Abzweigung des Kindergelds an den Jugendhilfeträger dem Grunde nach erfüllt, wenn der Kindergeldberechtigte es ablehnt, sich an diesen Kosten zu beteiligen. Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe der Abzweigung sind aber andere zum Unterhalt rechnende Aufwendungen des Kindergeldberechtigten für das Kind (z.B. Schulgeld) zu berücksichtigen.
BFH 14.7.2010, X R 62/08
Hat eine nicht von der Körperschaftsteuer befreite Stiftung im Jahr 2001 Destinatszahlungen ausgeschüttet, sind diese bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatär unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens als sonstige Leistungen zu besteuern. Es ist systemgerecht, Fälle, die aus dem zeitlichen Geltungsbereich von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG herausfallen, in dem betreffenden Jahr mittels des subsidiären § 22 EStG zu erfassen.
BFH 15.9.2010, X R 13/09
Änderungen von Versorgungsverträgen müssen künftig über das Formerfordernis in § 761 BGB hinaus von den Vertragsparteien schriftlich fixiert worden sein, um steuerliche Berücksichtigung zu finden. Werden die geschuldeten Versorgungsleistungen "willkürlich" ausgesetzt, so dass die Versorgung des Übergebers gefährdet ist, sind die weiteren Zahlungen auch nach Wiederaufnahme der ursprünglich vereinbarten Leistungen nicht als Sonderausgaben abziehbar.
BFH 26.08.10, I R 17/09
Das sog. Asset-Backed-Securities-Modell als Gestaltungsmodell des Forderungsverkaufs - um einer gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung zu entgehen - kann nicht erfolgreich sein, wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen beim Gewerbetreibenden verblieben ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn er ungeachtet einer Abtretung der Forderungen wirtschaftlich weiterhin das Risiko für den Geldeingang (das sog. Bonitätsrisiko) trägt.
BFH 17.6.2010, III R 35/09
Die Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern in der Berufsausbildung oder einer Übergangszeit oder Wartezeit durch das Steueränderungsgesetzes 2007 war mit dem GG vereinbar. Dies gilt ebenso für die hierzu getroffene Übergangsregelung des § 52 Abs. 40 EStG.
BVerfG 12.10.2010, 1 BvL 12/07
Die Pauschalierungsregelung gem. § 8b Abs. 3 S. 1 und Abs. 5 S. 1 KStG verstößt weder gegen den Grundsatz einer Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit noch erweist sie sich als verfassungswidrige Durchbrechung des Grundsatzes der Folgerichtigkeit. Sie ist außerdem durch hinreichende, die Pauschalierung tragende Rechtfertigungsgründe gedeckt.
BFH 28.9.2010, IX R 42/09
Erhaltungsaufwendungen können Werbungskosten des Steuerpflichtigen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Steuerpflichtigen abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Steuerpflichtigen den Betrag zuwendet (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). Eine solche Zuwendung kann auch in einer vGA zu Gunsten des Steuerpflichtigen liegen.
BFH 18.8.2010, X R 8/07
Bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr ist der Gewinn in dem Kalenderjahr des Ausscheidens bezogen. § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG ist auf den ausscheidenden Mitunternehmer nicht anwendbar.
Der BFH hat dem EuGH Fragen zu den Voraussetzungen der nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Geschäftsveräußerung im Ganzen vorgelegt. Die Fragen betreffen Fälle, in denen Warenbestand und Geschäftsausstattung veräußert, die Geschäftsräume aber nur an den Erwerber vermietet werden.
Zinsen i.S.v. § 233a AO, die das Finanzamt an den Steuerpflichtigen zahlt (Erstattungszinsen), unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. Das hat der BFH jetzt entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert. Zinsen, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören dagegen zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben.
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte modifiziert: Voraussetzung für die Annahme einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ist danach die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S.d. § 1602 BGB; nach der sog. konkreten Betrachtungsweise kann die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers nicht typisierend unterstellt werden. Bei als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die im Ausland lebende Ehefrau sind weder die Bedürftigkeit noch die sog. Erwerbsobliegenheit der Ehefrau zu prüfen.
Nach § 9 Abs. 5 S. 1 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 1 und 2 EStG können Arbeitnehmer bei Auswärtstätigkeiten Mehraufwendungen für ihre Verpflegung als Werbungskosten abziehen. Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann deshalb grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen.
Berufsmäßige Betreuer und Verfahrenspfleger erzielen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Damit hält der BFH an seiner früheren Beurteilung, nach der die Einkünfte von Berufsbetreuern als gewerblich eingestuft wurden, nicht mehr fest.

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